Aktuelles
Mit Empörung und großer Besorgnis hat der VDS zur Kenntnis genommen, dass Überlegungen angestellt werden, den Fachbereich Musik am Universitäts-Standort Landau zu schließen.
Ein entsprechendes Schreiben wurde bei der Landesausschuss-Sitzung am 12.11.2011 verfasst, von allen Teilnehmern unterschrieben und an die Hochschulleitung, das Ministerium und den VDS-Bundesvorstand geschickt.
Unter den folgenden Links können auch SIE sich für den Erhalt des Fachbereiches Musik in Landau engagieren:
http://www.wix.com/rettetdiemusik/uni-landau#!was-kann-ich-tun?
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Notendownload auf der VDS-Homepage
Erprobtes Material für Schulensembles
Der Idee und Initiative von Hellmuth Geldsetzer aus Betzdorf verdanken wir, dass die Homepage unseres Verbands in Zukunft um einen Service reicher wird. Bald wird es unter Notenmaterial zum runterladen geben, das für Mitglieder und andere Interessierte frei zugänglich ist. Hier ein kurzer Auszug aus dem Schreiben von Herrn Geldsetzer an uns:
„Wie Ihnen sicher bekannt ist, schießen, begünstigt durch Streicherklassen und Musikschulen, Kinderorchester wie Pilze aus der Erde. Ich selbst hatte in meiner aktiven Zeit als Schulmusiker hier in Betzdorf viele Jahre ein solches – nur gibt es kaum Stücke, die berücksichtigen, dass Kinder ab einem halben Jahr Unterricht schon mitspielen können, und wenn, dann sind sie sündhaft teuer. Ich habe daher seit Jahren kleine gut klingende Stücke selbst geschrieben, in denen Kinder mitspielen können, wenn sie gerade mal ein halbes Jahr Unterricht haben. Die Kinder haben mit Freuden gespielt, und selbst den erwachsenen Zuhörern haben die Stückchen gefallen. Nun bin ich pensioniert und hier liegt ein Stapel Noten, zum Wegwerfen zu schade. Ich stelle mir einen Schulmusiker vor, der weder die Zeit hat, ein Stück selbst zu schreiben, noch das Geld, eines zu kaufen. Er nimmt das letzte Heft ConTakt, kopiert Partitur und Stimmen in beliebiger Menge ... Vorteile: Die Schulmusiker kopieren morgens ein Stück und können es mittags dem Orchester vorlegen...“
Anm. d. Redaktion: Herr Hellmuth Geldsetzer war lange Jahre Musiklehrer im Westerwald, wo er zahlreiche Musikensembles auch außerhalb der Schule aufgebaut hat. Von 1983 bis 1988 war er Leiter des Landesjugendorchesters Rheinland-Pfalz.
Wir dankbar für die Anregung und Herrn Geldsetzer und wollen ausdrücklich auch weitere Leserinnen und Leser unseres Heftes animieren, ihre Notenschränke und Computer nach erprobtem und selbstgemachtem Notenmaterial zu durchforsten. Jetzt kann man fragen, wozu denn ein weiteres Notenarchiv im weltweiten Web gebraucht wird. Wer aber schon einmal in diesen Fundgruben gestöbert hat, merkt schnell, dass neben der ein oder anderen Perle dort auch jede Menge unbrauchbarer Ramsch abgelagert wird. Ziel unseres VDS-Archivs soll es sein, Material gezielt für Schulensembles bereit zu stellen, eben solches Material, das sich in der Praxis bereits bewährt hat, das gut klingt, spielbar ist und dazu noch kostenlos verfügbar ist.
Regelungen für das Veröffentlichen von Noten auf der Homepage des VDS-Rheinland-Pfalz
Die Noten bitte in elektronischer Form per Mail-Anhang senden an
redaktion@vds-rlp.de
Möglich sind pdf-Datein, auch eingescannte handschriftliche Noten, Partituren in gängigen Notensatzdateien, am besten kombiniert mit einer pdf-Version, oder auch midi-Dateien.
Am besten Partituren plus Einzelstimmen senden.
Erwünscht sind vokale wie instrumentale Werke, Originalkompositionen, Bearbeitungen und Arrangements, Musik für Chor, Kinderchor, Leadsheets, Orchesterwerke, Kammermusik, Streicher- und Bläserklassensätze, unterschiedliche Bandbesetzungen und alles, was es in Schulen noch an Ensembles gibt oder geben könnte.
Der Schwierigkeitsgrad sollte Schulensembles angemessen sein.
Einzelne Partitur- und Stimmenseiten werden nach Möglichkeit im CON.TAKT-Heft veröffentlicht. Das komplette Material kommt auf die Homepage.
Bitte beachten Sie unbedingt die Hinweise zum Urheberrecht:
- Bitte immer den vollständigen Namen des Komponisten/Arrangeurs angeben.
- Für die Dauer der Veröffentlichung auf der VDS-Homepage verzichtet der Komponist/Arrangeur ausdrücklich auf alle Ansprüche, die sich aus dem Urheberrecht ergeben.
- Mit der Veröffentlichung werden die Werke frei sowohl zum Herunterladen, Kopieren, Musizieren und zur Aufführung in Schulen und im Bereich der nichtkommerziellen Laienmusik.
- Bei kommerzieller Verwendungsabsicht und bei Tonaufnahmen muss das Einverständnis des Komponisten/Arrangeurs eingeholt werden.
- Es dürfen nur Stücke eingereicht werden, auf denen kein anderweitiges Urheberrecht liegt. Bei Arrangements und Bearbeitungen müssen die allgemeinen Bestimmungen des Urheberrechts/der Gemeinfreiheit eingehalten werden. Grundsätzlich frei sind traditionelle Volkslieder, traditionelle Weihnachtslieder, rein mündlich tradierte Lieder und Melodien usw. oder Werke von Komponisten, die vor mindestens 70 Jahren gestorben sind. Eine Blockflötenversion von Beatles-Songs ist also illegal und kann nicht veröffentlicht werden. Die Bearbeitung eines Bach-Orgelstücks ist erlaubt. Ein Michael-Jackson-Song darf wiederum nicht bearbeitet, werden, da der Urheber noch keine 70 Jahre tot ist.
- Auf Wunsch des Komponisten/Bearbeiters werden bereits veröffentlichte Kompositionen/Bearbeitungen wieder von der VDS-Homepage entfernt.
- Es können im Zusammenhang mit der Notenveröffentlichung keine Ansprüche an den VDS gestellt werden.
- Komponisten/Arrangeure verzichten ausdrücklich darauf, im Nachhinein urheberrechtliche Forderungen gegenüber dem VDS geltend zu machen. Der VDS kann keine Gewährleistung bei missbräuchlicher Verwendung der Noten/Kompositionen übernehmen. Der Komponist/Arrangeur ist für das von ihm veröffentlichte Werk verantwortlich.


